Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsverhältnisse, die durch die Handelsbeziehungen zwischen SYNKRONIA S.r.l.s. (im Folgenden „die Agentur“) und dem Kunden (im Folgenden „der Auftraggeber“) entstehen. Es sei denn, es wird ausdrücklich anders vereinbart.
Diese Bedingungen gelten als vom Auftraggeber angenommen, sobald der erste Auftrag an die Agentur erteilt wird.
Der Auftraggeber, der die Arbeit in Auftrag gegeben hat, ist die einzige, der das Recht hat, die sich aus diesen Bedingungen und dem durch sie geregelten Liefervertrag ergebenden Rechte gegenüber der Agentur geltend zu machen. Der Auftraggeber haftet gegenüber Dritten, falls er die Arbeit oder Teile davon weiterverkaufen sollte.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Agentur nur nach ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung verbindlich.
2. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung bedarf der schriftlichen oder elektronischen Form und muss schriftlich oder durch eine elektronische Mitteilung von uns bestätigt werden.
Abgesehen von Sonderfällen von zuvor vereinbarten Rahmenverträgen mit Bestellungen sendet die Agentur dem Kunden ein Angebot für die gewünschten Dienstleistungen. Der Kunde kann dann daraufhin der Agentur einen Auftrag erteilen. Dabei gilt eine einfache E-Mail mit der Angebotsannahme ebenfalls als gültige Bestellung. Bei stark untergegliederten Dienstleistungen, wie z.B. Softwareentwicklung, wird das Angebot vorher einer Machbarkeitsprüfung sowie einer vorherigen zweckbestimmten technischen Analyse unterzogen, die je nach Aufwand und Art der erstellten Dokumentation auch bei einer Nichtannahme des Angebots in Rechnung gestellt werden kann. Die Erstellung einer Analyse erfordert immer ausführliche Anforderungen, die vom Auftraggeber im Voraus zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die Agentur muss spätestens bis zum Auftragsbeginn über alle zur Durchführung nötigen Unterlagen und Informationen verfügen. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel, die durch falsche, unvollständige oder unklare Auftragserteilung entstehen.
Der Auftraggeber ist spätestens bei Erteilung des Auftrags dazu verpflichtet, die Agentur über alle zur Durchführung des Auftrags wichtigen Gegebenheiten wie etwa die Sprachkombinationen (für Sprachendienste) sowie Liefertermin, Terminologiewünsche, Verwendungszweck, Zielformat, Besonderheiten u.Ä. zu unterrichten. Sollte sich durch diese neuen Gegebenheiten etwas Wesentliches an dem Auftrag ändern, könnte der Preis neu verhandelt werden müssen, was dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt werden muss. Bei Versäumnis des Auftraggebers, die Agentur über alle wichtigen Gegebenheiten zu informieren, kann er keinen Schadensersatz oder Preisnachlass wegen Mängel verlangen, die dadurch entstehen, dass das Produkt sich z. B. für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist.
3. Änderung/Stornierung des Auftrages
Sollte der Auftraggeber nach Vertragsabschluss Änderungen an dem Auftrag vornehmen wollen, so hat die Agentur das Recht, Liefertermine und Preise anzupassen. Die Änderungen müssen von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
Generell und insbesondere bei der Software-Entwicklung muss die Agentur alle im Laufe der Arbeit beauftragten Änderungen auf Machbarkeit und Auswirkungen auf das Projekt prüfen und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten und Zeiten neu kalkulieren.
Der Auftraggeber ist nur dann zur Stornierung des Auftrags berechtigt, wenn sowohl die Lieferfrist als auch die Fristverlängerung unangemessen lange überschritten wurde.
Sollte der Auftraggeber den Auftrag unberechtigt zurückziehen, so ist er dazu verpflichtet, den vollen Betrag sowie bereits von der Agentur für das Projekt bestrittene Kosten, gemäß der vereinbarten Bedingungen, oder, falls nicht vorhanden, gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu entrichten. Die Auftragsstornierung muss schriftlich erfolgen.
Sollte der Auftraggeber seine Verpflichtungen wegen Bankrott, Auflösung, u. ä. nicht länger erfüllen können, so ist er dazu verpflichtet, die Agentur unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Die Agentur ist dann dazu berechtigt, die Auftragsdurchführung zu unterbrechen und umgehende Bezahlung einzufordern, bevor die Arbeit fortgesetzt wird.
4. Preise und Tarife
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro, es sei denn, es wird ausdrücklich anders angegeben.
Die Preise werden je nach Dienstleistung nach Stundenaufwand (Seiten, Wörtern oder Zeilen bei Übersetzungen) oder pauschal berechnet.
Alle Beträge sind, falls nicht anders angegeben, zzgl. MwSt. und Kosten, die für den Auftraggeber vorgestreckt wurden.
5. Lieferfristen
Liefertermine sind erst nach Bestätigung durch die Agentur verbindlich.
Alle Zeitangaben beziehen sich generell auf mitteleuropäische Zeit (Berlin, Madrid, Paris, Rom), d.h. GMT+1 oder GMT+2 (Sommerzeit).
Sollte die Agentur den Liefertermin nicht einhalten können, wird der Auftraggeber schnellstmöglich verständigt und es wird ein neuer angemessener Liefertermin vereinbart.
Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn diese nachweisbar in der vereinbarten Form (z.B. E-Mail) an die vereinbarte Adresse abgeschickt wurde. Liefertermine gelten als nicht eingehalten, wenn sich die Lieferung um mehr als drei Stunden verzögert hat. Wenn sich die Lieferung von Eilaufträgen um über 24 Stunden verzögert, hat dies eine Veränderung des Endpreises zur Folge.
Bei Lieferterminverschiebungen aufgrund höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren Umständen kann die Agentur nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
6. Abwicklung der Dienstleistung und Kontakt zum Übersetzer
Alle Leistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
Die Agentur darf sich jederzeit Dritter bedienen, ohne den Auftraggebern darüber in Kenntnis zu setzen.
Ein Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem von der Agentur eingesetzten Dritten bedarf der Einwilligung und muss in jedem Fall, sowohl seitens des Auftraggebers als auch seitens des Dritten, der Agentur mitgeteilt werden.
Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Agentur ist der Auftraggeber weder berechtigt, für gegenwärtige noch für künftige Aufträge mit dem Dritten in Kontakt zu treten (bis zu einem Jahr nach dem letzten Auftrag).
7. Haftung
Die Agentur haftet nur für Schäden, die direkt und nachweisbar auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Die Agentur haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden oder Dritten infolge der Nutzung oder Nichtnutzung dessen, was von der Agentur realisiert wird, oder aufgrund von Daten, die mit der von der Agentur erstellten Software verarbeitet werden, oder aufgrund von Mängeln und/oder Fehlfunktionen der Software ganz und/oder teilweise, vorübergehend und/oder endgültig entstanden sind (einschließlich (aber nicht darauf beschränkt) Schäden, die sich aus entgangenem Gewinn, Rufschädigung, Datenverlust usw. ergeben).
Die Agentur haftet nicht für Schäden, die infolge eines zwingenden Betriebsausfalls, insbesondere, aber nicht ausschließlich, in Fällen von höherer Gewalt, infolge von Naturereignissen, Verkehrsstörungen, Netzwerk- oder Serverproblemen oder Störungen der Datenübertragung entstanden sind. In diesen Ausnahmefällen behält sich die Agentur das Recht vor, den Auftrag teilweise oder vollständig zu stornieren und dem Auftraggeber bereits überwiesene Beträge teilweise oder vollständig zurückzuzahlen.
Der Auftraggeber versichert, im Besitz aller Urheberrechte am zu bearbeitenden Material zu sein. Die Agentur haftet nicht für mögliche Verletzungen an den Urheberrechten Dritter.
Für den Gebrauch, den der Auftraggeber von der Dienstleistung macht, ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
Die Agentur verwendet Antivirenprogramme und Firewalls, um sich vor möglichen unerlaubten Zugriffen zu schützen; trotzdem ist sie nicht für entstandene Schäden des Auftraggebers durch Viren, Würmer, Trojaner, Spyware, usw. verantwortlich. Der Auftraggeber hat sämtliche Daten, die an die Agentur adressiert sind und die er von ihr zugeschickt bekommt, vor Sendung bzw. Nutzung auf Viren und Sonstiges zu überprüfen. Sollten unsere Dateien infiziert werden, behält sich die Agentur das Recht vor, den Auftrag teilweise oder vollständig abzubrechen.
Eine Be- oder Verarbeitung des Produkts seitens des Auftraggebers bzw. Endkunden entbindet die Agentur von Ihrer Haftbarkeit dafür.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für entstandene Schäden durch den ungeprüften Verkauf bzw. für die Übertragung von Produkten oder Leistungen an Dritte.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur ausschließlich Kopien der zu bearbeitenden Daten zuzuschicken; in keinem Fall aber die Originale (außer bei zwingender Notwendigkeit). Die Agentur kann keinerlei Haftung für Beschädigung oder Verlust der zu Verfügung gestellten Informationen oder Dokumente übernehmen.
8. Reklamationen
Reklamationen sollten möglichst innerhalb der ersten Woche nach der Lieferung vorgebracht werden; jedoch spätestens nach einem Monat.
Sollte der Auftraggeber das Projekt als fehlerhaft erachten, hat er das Recht, eine Korrektur zu fordern.
Die folgenden Punkte werden als Fehler gewertet:
- Fehlende Teile in Dateien oder Projekten im Vergleich zu den Vereinbarungen bzw. Originalen;
- Grammatik- und Rechtschreibfehler;
- Nicht übersetzte Abschnitte;
- Übersetzungen mit eindeutig irrtümlichem Sinn.
Folgendes kann nicht als Fehler gewertet werden:
- Ansichten zum Stil und Geschmack.
- Fehler aufgrund Mehrdeutigkeiten im Originaltext.
- Unterschiede in der verwendeten Terminologie (sofern der Auftraggeber keine eindeutige Liste oder diesbezügliche Informationen zur Verfügung stellt).
Etwaige Fehler sind begründet aufzuzeigen. Sollte die Reklamation begründet sein, wird die Agentur eine Nachbesserung vornehmen und es wird (sollte dies angemessen erscheinen) ein Preisnachlass aufgrund der entstandenen Unannehmlichkeiten angeboten.
Die Agentur haftet nicht für Fehler, die durch eine vieldeutige oder fehlerhafte Abfassung des Ausgangstextes hervorgerufen sind.
Auf die von ihr entwickelte Software gewährt die Agentur eine Garantie von zwölf Monaten nach Lieferung auf Mängel und Fehlfunktionen, die auf Entwicklungsfehler zurückzuführen sind und innerhalb dieser Frist gemeldet werden müssen.
Folgendes kann nicht als Mangel oder Fehlfunktion angesehen werden:
- Kein fehlerfreier Betrieb der Software aufgrund von Änderungen der Betriebssysteme von Client, Server oder beiden, einschließlich Updates der Betriebssysteme;
- Diskrepanzen infolge falscher, fehlender oder unvollständiger Anforderungen seitens des Auftraggebers;
- eine andere Funktionsweise als die erwartete infolge von Änderungen der Eingabe- und Ausgabedaten oder eines anderen Interaktionsprozesses der Software, der anpassende oder weiterentwickelnde Änderungen erfordert;
Jegliche Form der Gewährleistung für die Software ist auch in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- wenn die Software nicht in Übereinstimmung mit den Anweisungen der Agentur verwendet oder auf Geräten installiert wird, die nicht den von der Agentur angegebenen Gebrauchsmerkmalen entsprechen;
- wenn die Software Anomalien oder Fehlfunktionen aufweist, die durch Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit des Kunden oder durch höhere Gewalt verursacht wurden;
- wenn die Software oder damit zusammenhängende Daten durch den Kunden oder Dritte verändert oder manipuliert wurden;
- der Kunde der Agentur das nach dem Fälligkeitsdatum fällige Beträge noch nicht bezahlt hat.
9. Zahlungsbedingungen und Bezahlung
Die Rechnung wird nach Fertigstellung des Auftrages ausgestellt und an den Auftraggebern per E-Mail oder auf elektronischem Weg geschickt und ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung erfolgt durch Banküberweisung.
Eine hohe Summe kann mit mehreren Rechnungen abgerechnet werden, wenn dies im Vorfeld so vereinbart wurde.
Unter Umständen kann die Agentur eine Vorauszahlung des Gesamt- oder Teilbetrages fordern.
Bei Zahlungsrückstand kann die Agentur bis zum Eingang der vollständigen Forderung Verzugszinsen fordern.
Grundsätzlich ist der direkte Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet; auch wenn dieser nicht der Endkunde ist.
10. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben alle Nutzungs- und Urheberrechte bei der Agentur. Trotzdem ist der Auftraggeber berechtigt, das bezahlte und von der Agentur gelieferte Material frei zu benutzen und zu verändern.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das gelieferte Material bis zur Bezahlung des vollständigen vereinbarten Betrags in Gebrauch zu nehmen. Bei Nichtbeachtung der in der Rechnung dargestellten Zahlungsbedingungen würde die Nutzung der Übersetzung einen Vertragsbruch darstellen.
Bei der Realisierung einer beauftragten maßgeschneiderten Software bleibt der Quellcode, sofern von der Agentur nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben, Eigentum der Agentur und steht nur ihr zur Verfügung. Sie behält sich dafür das Eigentumsrecht für eine kommerzielle Nutzung der selbst entwickelten Software und seiner einzelnen Teile vor. Soweit ausdrücklich vorgesehen und gegen eine angemessene Vergütung kann sich die Agentur jedoch verpflichten, die Software in der für den Kunden entwickelten spezifischen Version für einen mit dem Kunden schriftlich zu vereinbarenden Zeitraum nicht an Dritte zur Nutzung zu übertragen oder zu gewähren.
Der Auftraggeber versichert, im Besitz aller Urheberrechte am zu bearbeitenden Material zu sein. Die Agentur haftet nicht für mögliche Verletzungen an den Urheberrechten Dritter.
11. Versand, Übertragung
Die Agentur übernimmt keine Haftung für eine fehlerhafte elektronische Übertragung oder für deren Verlust. Auch wird keine Haftung für Beschädigung oder Verlust auf dem Postweg übernommen. Trotzdem verpflichtet sich die Agentur, eine elektronische Kopie der Arbeit aufzubewahren, sofern nicht anders vereinbart.
12. Vertraulichkeit
Die Agentur verpflichtet sich, alle Dokumente und Informationen vertraulich zu behandeln, die sie zum Zweck der Auftragsdurchführung erhalten hat.
Alle internen und externen Mitarbeiter, die mit der Agentur zusammenarbeiten, sind verpflichtet, alle den Auftrag betreffenden Informationen vertraulich zu behandeln.
13. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten zu Verwaltungszwecken gemäß der Normative zum Datenschutz einverstanden. Der Auftraggeber kann sein Einverständnis jederzeit widerrufen. Davon unbeschadet bleibt jedoch der Zeitraum der Datenspeicherung, zu der die Agentur von Rechtswegen verpflichtet ist.
Nähere Informationen: Datenschutzerklärung
14. Ausschluss eines stillschweigenden Verzichts
Ein Versäumnis der Agentur, ein Recht oder eine Bestimmung dieser Bedingungen auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung oder eine andere darin enthaltene Bestimmung dar.
15. Gerichtsstand, Rechtsprechung
Gerichtsstand ist Turin. Jede rechtliche Angelegenheit unterliegt italienischem Recht.
16. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Agentur behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Sie verpflichtet sich, die jeweils gültigen AGB für den Auftraggeber über diese Webseite zugänglich zu machen.
Ältere Versionen der AGB verlieren mit jeder neueren Version ihre Wirksamkeit.
Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung galten, sind von zukünftigen Änderungen der AGB nicht betroffen.